Ab Anfang 2025 tritt die neue Grundsteuerreform in Kraft. Doch für Grundstückseigentümer wird es jetzt schon ernst: Die Eigentümer von rund 36 Millionen Grundstücken in Deutschland müssen in diesem Jahr eine Feststellungserklärung zur Neubewertung ihrer Immobilie abgeben.
Wenn Sie am 01. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz waren, müssen Sie bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung einreichen. Ab dem 01. Juli 2022 ist eine Einreichung über Elster-Online möglich.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn wir Sie bei der Anfertigung Ihrer Erklärung zur Neubewertung Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks unterstützen sollen.
Erstellung von Jahresabschlüssen
Erstellung von privaten und betrieblichen Steuererklärungen
Steuerbelastungsvergleich/Steuerplanungen
Einlegung von Rechtsbehelfen
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Einrichtung und Organisation der Buchhaltung
Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen
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Lohn- und Gehaltsabrechnungen
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Erstellung der Lohnsteueranmeldung und der Datenübermittlung
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